Beitragsordnung des FC Britannia 08 e. V.

Beitragsordnung des FC Britannia 08 Solingen gültig ab 01.01.2016

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Jugendabteilung

Beitrags-klasse: Mitgliedsform Beitragshöhe pro 1/2 Jahr: Beitragshöhe pro Jahr
01 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 60,00 € -
02 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 2. Kind 24,50 € -
03 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 3. Kind beitragsfrei -
01 - 03 Pauschale Kunstrasen 5,00 € -
01- 03  Sportversicherung 1,00 €

-

 

Seniorenabteilung

Beitrags-klasse: Mitgliedsform Beitragshöhe pro 1/2 Jahr: Beitragshöhe pro Jahr
01 Erwachsene über 18 Jahre 60,00 € -
02 Ehrenmitglieder frei -
06 Auszubildende,Studenten, Schüler, Arbeitslose 3 30,00 € -
07 passive Mitglieder - 65,00 €

 

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 06 müssen beantragt, die Begründung mit den entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 06.

4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes, die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze.

5. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15,00 Euro.

6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 Euro pro Mahnung erhoben.

7. Abmeldungen sind zum 30.06. bzw. 31.12. eines Jahres möglich.

8. Die Beitrags, Gebühren und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§ 4 Vereinskonto

Jugendabteilung:

Bank: Stadt-Sparkasse Solingen

IBAN: DE76 3425 0000 0000 535070

BIC: SOLSDE33XXX

Seniorenabteilung:

Bank: Stadt-Sparkasse Solingen

IBAN: DE84342500000000041681

BIC: SOLSDE33XXX

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 5 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.06. bzw. 31.12. des Jahres möglich.

Die Beitragsordnung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.